Häufige Fragen zur Lohnabrechnung
Unser Hauptmodell ist ein Festpreis von 20 € pro abgerechnetem Mitarbeiter und Monat - alles inklusive. Es gibt keine Mindestanzahl an Mitarbeitern und keine Preisstaffel. Viele typische laufende Zusatzleistungen sind bereits enthalten.
Unser 20-€-Modell umfasst die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung inklusive vieler Leistungen, die bei anderen Modellen häufig separat berechnet werden. Dazu gehören unter anderem Meldungen, Bescheinigungen, Korrekturen sowie Ein- und Austritte.
Ja. Im Rahmen der laufenden Abrechnung unterstützen wir Sie mit den bei uns vorhandenen Abrechnungsunterlagen und den üblichen Auswertungen. Welche weitere Unterstützung erforderlich ist, hängt vom konkreten Prüfungsumfang ab. Zusätzliche Aufbereitungen oder weitergehende Leistungen stimmen wir vorab mit Ihnen ab und berechnen sie gegebenenfalls separat.
Für die Zusammenarbeit stehen mehr als 30 Schnittstellenlösungen zur Verfügung. Neue oder individuell anzupassende Schnittstellen setzen wir auf Anfrage um; zusätzlicher Aufwand kann separat berechnet werden.
Die 20 € fallen erstmals in dem Monat an, in dem der neue Mitarbeiter tatsächlich abgerechnet wird. Für die Anlage des Mitarbeiters entsteht keine zusätzliche Gebühr.
Der Wechsel läuft in fünf klaren Schritten ab - vom Erstgespräch über die Datenübernahme und Probeabrechnung bis zum Start bei uns. Mit Ihrer Vollmacht fordern wir die erforderlichen Daten direkt beim bisherigen Anbieter an und koordinieren den Übergang gemeinsam mit Ihnen.
Bei Schichtarbeit kommt es auf die genaue Ausgestaltung und die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten an. Steuerfreie Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge müssen sauber von steuerpflichtigen Zulagen und anderen Vergütungsbestandteilen getrennt werden. Genau solche Fälle gehören zu unseren besonderen Stärken.
Unsere produktiven Lohn- und Mitarbeiterdaten werden auf unserer eigenen Infrastruktur in Deutschland verarbeitet. Unser Server steht in Stutensee, die Daten werden täglich gesichert und unsere IT dauerhaft durch einen spezialisierten Dienstleister betreut. Die Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach DSGVO.
Nein. Wir übernehmen die operative Lohnabrechnung, während Ihre steuerliche Beratung bei Ihrem bisherigen Steuerberater bleiben kann. Beide Seiten können eng zusammenarbeiten.
Für diesen Fall gibt es eine feste Vertretungsregelung. Bei zusätzlichem Bedarf kann uns unser Kooperationspartner RPS unterstützen. Die dafür erforderlichen organisatorischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen sind geregelt.
Wenn Sie mit einer eigenen ADDISON-SBS-Lohn-Lizenz arbeiten, können wir Wartung und Pflege übernehmen oder Ihre laufende Abrechnung vollständig remote in Ihrer bestehenden Umgebung durchführen. Ihre produktiven Daten bleiben dabei auf Ihrem Server. Bei akutem Personalausfall können wir auch kurzfristig unterstützen.
Ja. Schichtarbeit, wechselnde Arbeitszeiten, SFN-Zuschläge und individuelle Sonderfälle gehören zu den Bereichen, in denen wir über langjährige praktische Erfahrung verfügen. Im Erstgespräch schauen wir uns Ihren konkreten Fall an und sagen Ihnen offen, wie wir Sie unterstützen können.
